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Rechtsprechung

Musterurteile

Was ein Gericht in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, sagt viel darüber, welche Argumente tragen. Jedes Urteil hier ist mit Aktenzeichen und Fundstelle belegt.

Urteile
14
Gerichte
2
Zeitraum
1996 bis 2024
  1. BGH IV ZR 189/2329.05.2024

    Keine überspannten Anforderungen an die Beschreibung des Berufsbildes

    Der Versicherte muss seine zuletzt ausgeübte Tätigkeit nach Art, Umfang und Häufigkeit so beschreiben, dass sie für Außenstehende nachvollziehbar wird. An diese Darstellung dürfen jedoch keine überspannten Anforderungen gestellt werden, wenn feststeht, dass eine berufliche Tätigkeit tatsächlich ausgeübt wurde.

  2. BGH IV ZR 101/2023.02.2022

    Kein rückwirkend befristetes Anerkenntnis für abgeschlossene Zeiträume

    Der Versicherer darf in der Berufsunfähigkeitsversicherung ein befristetes Anerkenntnis nicht rückwirkend für einen bereits abgeschlossenen Zeitraum abgeben. Eine Befristung ist nur für einen in der Zukunft liegenden Zeitraum zulässig.

  3. BGH IV ZR 153/2014.07.2021

    Wann der Versicherungsfall eintritt: Rückschau oder Prognose

    Ob der Versicherungsfall der Berufsunfähigkeit sofort oder erst nach Ablauf von sechs Monaten eintritt, ist durch Auslegung der jeweiligen Bedingungsklausel zu ermitteln. Stellt die Klausel auf ein bereits sechs Monate andauerndes Unvermögen ab, ohne einen Rückbezug auf den Beginn zu enthalten, tritt der Versicherungsfall erst mit Ablauf dieser sechs Monate ein.

  4. BGH IV ZR 235/1809.10.2019

    Befristetes Anerkenntnis braucht sachlichen Grund und Begründung

    Ein zeitlich befristetes Anerkenntnis in der Berufsunfähigkeitsversicherung setzt einen sachlichen Grund für die Befristung voraus und erfordert zusätzlich, dass der Versicherer dem Versicherungsnehmer die Gründe für die Befristung mitteilt. Fehlt es daran, wirkt das Anerkenntnis unbefristet.

  5. BGH IV ZR 19/1826.06.2019

    Früheres Einkommen wird beim Verweisungsvergleich nicht hochgerechnet

    Beim Einkommensvergleich zwischen bisherigem Beruf und Verweisungstätigkeit ist grundsätzlich das tatsächlich vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit erzielte Einkommen maßgeblich. Eine Fortschreibung dieses Einkommens auf den Vergleichszeitpunkt unter Berücksichtigung der allgemeinen Lohnentwicklung findet regelmäßig nicht statt.

  6. BGH IV ZR 124/1813.03.2019

    Auch ohne Anerkenntnis braucht die Leistungseinstellung eine Änderungsmitteilung

    Der Versicherer kann den späteren Wegfall einer zunächst bestehenden Berufsunfähigkeit auch dann nur mit einer Änderungsmitteilung geltend machen, die den inhaltlichen Anforderungen des Nachprüfungsverfahrens genügt, wenn er zuvor gar kein Anerkenntnis seiner Leistungspflicht abgegeben hat.

  7. BGH IV ZR 11/1620.12.2017

    Höheres Einkommen allein rechtfertigt keine Verweisung

    Eine Verweisungstätigkeit wahrt die bisherige Lebensstellung nur dann, wenn sie keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt und weder Vergütung noch gesellschaftliche Wertschätzung spürbar unter das bisherige Niveau fallen. Ein höheres Einkommen in der neuen Tätigkeit gleicht einen erheblichen Qualifikationsverlust nicht aus.

  8. BGH IV ZR 535/1519.07.2017

    Der Grad der Berufsunfähigkeit ist nicht rein zeitanteilig zu rechnen

    Bei der Bemessung des Grades der Berufsunfähigkeit darf nicht allein auf den Zeitanteil einzelner Tätigkeiten abgestellt werden, die der Versicherte nicht mehr ausüben kann, wenn diese Tätigkeiten untrennbarer Bestandteil eines beruflichen Gesamtvorgangs sind. Erforderlich ist eine Gesamtbetrachtung.

  9. BGH IV ZR 508/1405.07.2017

    Was dem Vermittler gesagt wird, gilt als dem Versicherer gesagt

    Trägt ein Versicherungsvermittler mündlich richtig gemachte Gesundheitsangaben nicht oder unvollständig in den Antrag ein, hat der Versicherungsnehmer seine Anzeigeobliegenheit dennoch erfüllt. Was dem Vermittler im Zusammenhang mit dem Antrag gesagt wird, gilt als dem Versicherer gesagt.

  10. BGH IV ZR 30/1610.05.2017

    Falsche Gesundheitsangaben allein belegen keine Arglist

    Allein aus der objektiv unrichtigen oder unvollständigen Beantwortung von Gesundheitsfragen lässt sich eine arglistige Täuschung nicht herleiten. Erforderlich ist zusätzlich, dass der Versicherungsnehmer erkennt und billigt, dass der Versicherer den Antrag bei Kenntnis der wahren Umstände nicht oder nur zu anderen Bedingungen angenommen hätte.

  11. BGH IV ZR 434/1507.12.2016

    Nachprüfung: Freizeitgewinn ersetzt kein Einkommen

    Im Nachprüfungsverfahren trägt der Versicherer die Beweislast dafür, dass die Voraussetzungen der Leistungspflicht entfallen sind. Bei der Prüfung, ob eine neue Tätigkeit die bisherige Lebensstellung wahrt, dürfen gewonnene Freizeit oder geringere körperliche Belastung nicht gegen einen Einkommensverlust aufgerechnet werden.

  12. OLG Bremen 3 U 60/0925.06.2010

    Bei psychischen Erkrankungen entscheidet der psychische Befund

    Für die Feststellung der Berufsunfähigkeit eines psychisch Erkrankten kommt es maßgeblich auf den psychischen Befund an, der sich aus den Angaben des Betroffenen zu seinem Erleben und Befinden sowie aus der Beobachtung seines Verhaltens ergibt. Objektivierende apparative Diagnostik ist dafür nicht in jedem Fall erforderlich.

  13. BGH IV ZR 238/0126.02.2003

    Zumutbar ist eine Umorganisation nur ohne dauerhafte Einkommenseinbußen

    Maßstab für die Berufsunfähigkeit eines Selbstständigen ist die zuletzt in gesunden Tagen konkret ausgeübte Berufstätigkeit. Eine Umorganisation des Betriebes ist nur zumutbar, wenn sie nicht mit dauerhaften erheblichen Einkommenseinbußen verbunden ist.

  14. BGH IV ZR 118/9512.06.1996

    Selbstständige müssen zumutbare Umorganisation des Betriebs prüfen

    Ein mitarbeitender Betriebsinhaber ist nicht schon deshalb berufsunfähig, weil er eine bestimmte Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Er muss darlegen, dass ihm auch nach möglichen und zumutbaren Umorganisationen seines Betriebes, die keine auf Dauer ins Gewicht fallenden Einkommenseinbußen mit sich bringen, keine gesundheitlich verträgliche Betätigung im Betrieb verbleibt.

Die Zusammenfassungen geben den wesentlichen Inhalt der Entscheidungen sinngemäß wieder. Maßgeblich ist immer der Originaltext des Urteils, der über die angegebene Fundstelle zugänglich ist. Ein Urteil zu einem ähnlichen Sachverhalt sagt nichts über den Ausgang eines anderen Verfahrens aus.