Rechtsprechung
Musterurteile
Was ein Gericht in einem vergleichbaren Fall entschieden hat, sagt viel darüber, welche Argumente tragen. Jedes Urteil hier ist mit Aktenzeichen und Fundstelle belegt.
- Urteile
- 2
- Gerichte
- 1
- Zeitraum
- 2017 bis 2019
- BGH IV ZR 19/1826.06.2019
Früheres Einkommen wird beim Verweisungsvergleich nicht hochgerechnet
Beim Einkommensvergleich zwischen bisherigem Beruf und Verweisungstätigkeit ist grundsätzlich das tatsächlich vor Geltendmachung der Berufsunfähigkeit erzielte Einkommen maßgeblich. Eine Fortschreibung dieses Einkommens auf den Vergleichszeitpunkt unter Berücksichtigung der allgemeinen Lohnentwicklung findet regelmäßig nicht statt.
- BGH IV ZR 11/1620.12.2017
Höheres Einkommen allein rechtfertigt keine Verweisung
Eine Verweisungstätigkeit wahrt die bisherige Lebensstellung nur dann, wenn sie keine deutlich geringeren Kenntnisse und Fähigkeiten verlangt und weder Vergütung noch gesellschaftliche Wertschätzung spürbar unter das bisherige Niveau fallen. Ein höheres Einkommen in der neuen Tätigkeit gleicht einen erheblichen Qualifikationsverlust nicht aus.
Die Zusammenfassungen geben den wesentlichen Inhalt der Entscheidungen sinngemäß wieder. Maßgeblich ist immer der Originaltext des Urteils, der über die angegebene Fundstelle zugänglich ist. Ein Urteil zu einem ähnlichen Sachverhalt sagt nichts über den Ausgang eines anderen Verfahrens aus.