Recht
Rechtsschutzversicherung
Sie übernimmt Anwalts- und Gerichtskosten im Streit mit dem BU-Versicherer, sofern der Baustein Vertragsrecht eingeschlossen und der Fall gedeckt ist.
Ein Rechtsstreit über eine BU-Rente ist wegen des hohen Streitwerts und der medizinischen Beweisaufnahme kostenintensiv. Eine Rechtsschutzversicherung kann dieses Risiko abfedern – allerdings nur, wenn Vertrag und Zeitpunkt zusammenpassen. Wer erst nach der Ablehnung eine Police abschließt, kommt fast immer zu spät.
Der richtige Baustein
Rechtsschutz wird in Leistungsarten verkauft: Verkehrs-, Arbeits-, Miet-, Straf-, Vertrags- und Sachenrecht sind die gängigsten. Für den Streit mit dem BU-Versicherer ist der Vertragsrechtsschutz einschlägig, oft als Versicherungsvertragsrechtsschutz oder als Bestandteil des Privatrechtsschutzes bezeichnet. Wer nur Verkehrs- und Arbeitsrechtsschutz besitzt, steht im BU-Fall ohne Deckung da.
Ein verbreitetes Missverständnis betrifft den Arbeitsrechtsschutz: Er greift bei Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber, nicht bei Streitigkeiten mit einem Versicherer, auch wenn es um die Arbeitsfähigkeit geht. Ebenso deckt der Sozialrechtsschutz Verfahren gegen Sozialleistungsträger ab, etwa um eine Erwerbsminderungsrente – nicht den privaten BU-Vertrag.
Wartezeit und der maßgebliche Zeitpunkt
Vertragsrechtsschutz wird üblicherweise mit einer Wartezeit von rund drei Monaten angeboten. Ereignisse innerhalb dieser Zeit sind nicht gedeckt. Entscheidender ist jedoch die Frage, wann der Rechtsschutzfall eingetreten ist.
Im Vertragsrechtsschutz knüpfen die Bedingungen typischerweise an den ersten Verstoß gegen Vertragspflichten an. Bezogen auf die BU streiten Rechtsschutzversicherer und Versicherte deshalb häufig darüber, ob der maßgebliche Zeitpunkt die Leistungsablehnung ist oder bereits ein früheres Ereignis – etwa der Eintritt der Erkrankung, die Antragstellung oder ein früheres Schreiben, in dem der Versicherer seine Haltung signalisiert hat. Liegt dieser Zeitpunkt vor Vertragsbeginn oder in der Wartezeit, spricht man von Vorvertraglichkeit, und die Deckung entfällt.
Praktisch bedeutet das: Eine Rechtsschutzversicherung, die erst abgeschlossen wird, wenn die Erkrankung bereits besteht oder der Leistungsantrag läuft, hilft im konkreten Fall meist nicht mehr. Sinnvoll ist der Abschluss in gesunden Zeiten, parallel zur BU selbst.
Deckungszusage einholen
Vor Beauftragung eines Anwalts wird üblicherweise eine Deckungsanfrage gestellt. Darin werden der Sachverhalt, der Gegner, die beabsichtigten Anträge und der geschätzte Streitwert dargestellt. Der Rechtsschutzversicherer prüft, ob der Baustein einschlägig ist, ob Wartezeit und Zeitpunkt passen und ob die Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig ist.
Die Zusage erfolgt meist gestuft: zunächst für die außergerichtliche Tätigkeit, später auf gesonderte Anfrage für das gerichtliche Verfahren. Wird die Deckung verweigert, sehen viele Bedingungswerke ein Schiedsgutachterverfahren oder einen Stichentscheid vor, bei dem eine neutrale anwaltliche Bewertung über die Erfolgsaussicht entscheidet.
Was gedeckt ist und was nicht
Gedeckt sind typischerweise die gesetzlichen Anwaltsgebühren, Gerichtskosten, Kosten gerichtlich beauftragter Sachverständiger, Zeugenauslagen und bei Unterliegen die Kosten der Gegenseite. Nicht gedeckt sind in der Regel Selbstbeteiligungen, Honorarvereinbarungen oberhalb der gesetzlichen Gebühren und privat in Auftrag gegebene Gutachten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
Das Ombudsmannverfahren ist für Verbraucher ohnehin kostenfrei und benötigt keine Deckung. Es kann daher auch dann beschritten werden, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht.
Ohne Rechtsschutz und Vorsorge in gesunden Zeiten
Fehlt die Deckung, bleibt je nach Einkommens- und Vermögenssituation die Prozesskostenhilfe. Sie setzt hinreichende Erfolgsaussicht voraus und wird vom Gericht geprüft. Alternativ übernehmen manche Kanzleien Mandate gegen Erfolgsbeteiligung, was in engen gesetzlichen Grenzen zulässig ist und hier nicht als Empfehlung, sondern als Hinweis auf die Bandbreite der Möglichkeiten zu verstehen ist.
Wer eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließt, prüft sinnvollerweise gleich mit, ob der vorhandene Rechtsschutz den Vertragsrechtsschutz umfasst. Die Ergänzung eines fehlenden Bausteins ist in gesunden Zeiten unproblematisch und kostet einen überschaubaren Beitrag. Auch ein Wechsel des Rechtsschutzanbieters setzt die Uhr für die Wartezeit in der Regel neu, weshalb Kündigungen ohne Anschlussdeckung Lücken erzeugen können, die Jahre später auffallen.
Häufige Fragen
Hilft eine Rechtsschutzversicherung, die erst nach der Ablehnung abgeschlossen wurde?
In aller Regel nicht. Neben der Wartezeit von meist rund drei Monaten prüfen Rechtsschutzversicherer, wann der Rechtsschutzfall eingetreten ist. Liegt dieser Zeitpunkt vor Vertragsbeginn, greift der Einwand der Vorvertraglichkeit und die Deckung entfällt.
Welcher Baustein ist für den BU-Streit nötig?
Der Vertragsrechtsschutz, je nach Anbieter auch als Versicherungsvertragsrechtsschutz geführt. Verkehrs-, Arbeits- oder Sozialrechtsschutz decken den Streit mit einem privaten Versicherer nicht ab, auch wenn es inhaltlich um Arbeitsfähigkeit geht.
Was tun, wenn die Deckung abgelehnt wird?
Viele Bedingungswerke sehen für den Streit über die Erfolgsaussicht ein Schiedsgutachterverfahren oder einen Stichentscheid vor. Daneben kann gegen den Rechtsschutzversicherer selbst der Ombudsmann angerufen oder geklagt werden.
Diese Begriffe hängen damit zusammen
- DeckungszusageMeist die Erklärung der Rechtsschutzversicherung, die Kosten eines Falls zu übernehmen; umgangssprachlich auch die Leistungszusage des BU-Versicherers.
- Klage vor dem LandgerichtZivilklage gegen den BU-Versicherer; ab einem bestimmten Streitwert ist statt des Amtsgerichts das Landgericht zuständig, dort besteht Anwaltszwang.
- StreitwertDer in Euro bemessene Wert des Streitgegenstands; er bestimmt die Zuständigkeit des Gerichts sowie die Höhe von Gerichts- und Anwaltskosten.
- Ombudsmann für VersicherungenNeutrale Schlichtungsstelle für Streit mit Versicherern; für Verbraucher kostenfrei, bis zu einer Wertgrenze für das Unternehmen bindend.
Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.