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Behörden

Erwerbsminderungsrente

Geldleistung der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 43 SGB VI, wenn das Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt stark eingeschränkt ist.

Die Erwerbsminderungsrente ist die Geldleistung, die aus einer festgestellten Erwerbsminderung folgt. Rechtsgrundlage ist § 43 SGB VI. Sie wird von der Deutschen Rentenversicherung gezahlt und in zwei Stufen gewährt: als Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung, wenn täglich noch mindestens drei, aber weniger als sechs Stunden gearbeitet werden kann, und als Rente wegen voller Erwerbsminderung, wenn weniger als drei Stunden täglich möglich sind.

Versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Neben der medizinischen Seite müssen beitragsbezogene Bedingungen erfüllt sein. Verlangt werden in der Regel eine allgemeine Wartezeit von fünf Jahren sowie Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung in einem erheblichen Teil der letzten fünf Jahre vor Eintritt der Erwerbsminderung. Wer lange nicht eingezahlt hat – etwa nach einer längeren Selbstständigkeit ohne Versicherungspflicht oder nach Jahren im Ausland –, kann die medizinischen Voraussetzungen erfüllen und dennoch leer ausgehen.

Für Berufsanfänger gibt es Sonderregelungen, die den Zugang erleichtern, etwa bei einer Erwerbsminderung infolge eines Arbeitsunfalls. Wer unsicher ist, ob die Voraussetzungen vorliegen, kann bei der Rentenversicherung eine Renteninformation oder eine Kontenklärung anfordern.

Wie hoch die Rente ausfällt

Die Höhe richtet sich nach den bis dahin erworbenen Entgeltpunkten. Weil eine Erwerbsminderung häufig früh im Erwerbsleben eintritt, sind diese Punkte oft gering. Ausgeglichen wird das teilweise durch die Zurechnungszeit: Versicherte werden rechnerisch so gestellt, als hätten sie bis zu einem gesetzlich festgelegten Alter weitergearbeitet. Die Zurechnungszeit wurde in den vergangenen Jahren mehrfach verlängert.

Dämpfend wirkt der Abschlag für den vorzeitigen Rentenbezug. Er beträgt in der Regel höchstens 10,8 Prozent und bleibt auch dann bestehen, wenn die Rente später in eine Altersrente übergeht. Die teilweise Erwerbsminderungsrente fällt etwa halb so hoch aus wie die volle.

In der Summe liegt die Erwerbsminderungsrente typischerweise deutlich unter dem zuletzt erzielten Nettoeinkommen. Genau diese Lücke ist der Ausgangspunkt für private Absicherungen.

Befristung und Überprüfung

Erwerbsminderungsrenten werden in der Regel zunächst befristet bewilligt, üblicherweise für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren mit der Möglichkeit der Verlängerung. Vor Ablauf prüft der Rentenversicherungsträger erneut, ob die medizinischen Voraussetzungen fortbestehen. Eine unbefristete Bewilligung kommt vor allem dann in Betracht, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.

Hinzuverdienst ist möglich, unterliegt aber Grenzen, die sich nach der Rentenart und den individuellen Vorjahresverdiensten richten. Wird die Grenze überschritten, kann die Rente gekürzt werden oder entfallen. Die Regelungen wurden mehrfach geändert, sodass ein Blick in die aktuellen Angaben der Rentenversicherung sinnvoll ist.

Zusammenspiel mit der privaten Absicherung

Die private Berufsunfähigkeitsrente wird zusätzlich gezahlt und nicht auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet. Umgekehrt kürzt die Rentenversicherung ihre Leistung nicht wegen einer privaten Rente. Beide Leistungen können also nebeneinander bestehen.

Was Versicherer im Leistungsfall dennoch interessiert, sind die Unterlagen aus dem Rentenverfahren. Üblich sind Anfragen nach dem Bescheid, nach dem sozialmedizinischen Gutachten und nach dem Stand eines laufenden Widerspruchs- oder Klageverfahrens. Der Grund ist praktischer Natur: Diese Unterlagen enthalten aufbereitete Befunde und ein beschriebenes Leistungsbild.

Zu beachten sind die unterschiedlichen Maßstäbe. Ein Bescheid über volle Erwerbsminderung wirkt im BU-Verfahren stark; eine Ablehnung dagegen hat wenig Aussagekraft, weil dort auf den allgemeinen Arbeitsmarkt abgestellt wird und nicht auf den bisherigen Beruf. Wer eine Ablehnung der Rentenversicherung erhält, sollte den privaten Leistungsantrag deshalb nicht vorschnell zurückziehen.

Erwerbsminderungsrenten sind einkommensteuerpflichtig, wobei nur ein Anteil der Besteuerung unterliegt; der Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen bei Bezug einer gesetzlichen Rente ebenfalls an. Für private Berufsunfähigkeitsrenten gilt eine andere Systematik – sie werden in der Regel nur mit dem Ertragsanteil besteuert, der sich nach der voraussichtlichen Laufzeit richtet.

Antrag und Verfahrensdauer

Der Antrag wird bei der Deutschen Rentenversicherung gestellt; Beratungsstellen und Versichertenälteste unterstützen dabei kostenfrei. Die Bearbeitung dauert häufig mehrere Monate, weil Gutachten eingeholt werden müssen. Während dieser Zeit kann bei ausgelaufenem Krankengeld die Nahtlosigkeitsregelung nach § 145 SGB III die finanzielle Lücke überbrücken.

Häufige Fragen

Wird die private BU-Rente auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet?

Nein, beide Leistungen bestehen nebeneinander. Die Rentenversicherung kürzt ihre Leistung nicht wegen einer privaten Rente, und der Versicherer rechnet die gesetzliche Rente nicht an. Steuerlich werden beide jedoch unterschiedlich behandelt.

Warum ist die Erwerbsminderungsrente so niedrig?

Sie berechnet sich aus den bis dahin erworbenen Entgeltpunkten, die bei frühem Eintritt gering ausfallen. Die Zurechnungszeit gleicht das nur teilweise aus, und es wird in der Regel ein Abschlag von bis zu 10,8 Prozent abgezogen. Im Ergebnis liegt die Rente meist deutlich unter dem letzten Nettoeinkommen.

Wird die Rente dauerhaft bewilligt?

In der Regel zunächst befristet, häufig für bis zu drei Jahre mit Verlängerungsmöglichkeit. Vor Ablauf prüft die Rentenversicherung erneut den Gesundheitszustand. Unbefristete Bewilligungen kommen vor allem dann vor, wenn eine Besserung unwahrscheinlich ist.

Diese Begriffe hängen damit zusammen

Dieser Eintrag erklärt einen Fachbegriff allgemein. Ob und wie er in einem konkreten Vertrag gilt, hängt vom jeweiligen Bedingungswerk ab — eine individuelle Prüfung ersetzt er nicht.